KIM – Kommunikation im Medizinwesen leichtgemacht


Der E-Mail-basierte Dienst KIM ist Teil der Telematikinfrastruktur – kurz TI, die in mehreren Phasen das deutsche Medizinwesen digitalisiert. Ziel von KIM ist es, den sicheren digitalen Austausch zwischen Akteuren des Gesundheitswesens zu gewährleisten – und zwar über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Demnächst müssen alle Vertragszahnärzte KIM verpflichtend einführen. Was nach bürokratischem Aufwand klingt, ist für die Praxen ein echter Glücksfall. Denn KIM schafft für alle Beteiligten enorme Vorteile.

 

Das ist der aktuelle Stand

Bisher erfolgt der Austausch von Patientendaten über die altbekannten Kanäle: per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Das ist weder besonders effektiv, noch erfüllt es die Anforderungen an die Sicherheit bei der Übertragung sensibler medizinischer Informationen. KIM ändert das. Hinter dem unscheinbaren Akronym steht ein hoher Anspruch: KIM tritt an, um die Kommunikation im Medizinwesen nachhaltig zu verbessern.

Die medizinische Kommunikation der Zukunft ist sicher

KIM löst KOM-Le als Standard ab. Bereits seit Mai 2020 wird KIM in 16 ausgewählten Zahnarztpraxen auf Herz und Nieren geprüft. Und die Testphase hat gezeigt, wie gut sich die Theorie in der Praxis schlägt. Insbesondere die Sicherheit bei der Datenübertragung wird mit KIM enorm erhöht. Denn Daten werden mit dem System ausschließlich über einen sicheren E-Mail-Dienst verschickt – immer mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das heißt, jede Nachricht kommt ausschließlich beim gewünschten Adressaten an und kann auch nur von diesem gelesen werden. Dafür wird die Identität jedes Teilnehmers vor der Implementierung des Systems genauestens von den KZVen geprüft und auch nur von diesen in das KIM-Adressbuch eingepflegt.

Zusätzlich lassen sich alle Dokumente mit einer elektronischen Signatur versehen, was den Schutz vor Veränderungen gewährleistet. Praxen, die den eZahnartztausweis haben, können außerdem die qualifizierte elektronische Signatur – kurz QES – nutzen. Diese ist der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. So lassen sich selbst medizinische Dokumente elektronisch rechtssicher unterschreiben.

 

KIM: Medizin-Kommunikation, die verbindet

Physischer Dreh- und Angelpunkt von KIM ist der Telematikinfrastruktur-Konnektor – kurz TI Konnektor –, den Sie in Ihrer Praxis bereits einsetzen. Geschützt wird dieser mit einer Firewall. Die Schnittstelle im Hintergrund ist der DGN-KIM-Fachdienst. Konnektor und Fachdienst bilden gemeinsam die technische Basis für die sichere digitale Kommunikation in Ihrer Zahnarztpraxis. So können Sie mit KIM zukünftig ein großes Spektrum an sensiblen Daten und Dokumenten versenden und empfangen – schnell, komfortabel und sicher. Besonders praktisch: KIM „arbeitet“ in alle Richtungen effektiv. Das System verbessert die Kommunikation mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ebenso wie mit Partnerunternehmen und mit den Kolleginnen und Kollegen. So werden ganz automatisch zahlreiche Abläufe in Ihrer Praxis optimiert.

 

Von der Kür zur Pflicht – die Einführung der eAU

Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz eAU – wird KIM für alle Vertragszahnärzte zur Pflicht. Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01. Oktober 2021 ausschließlich per E-Mail über das KIM-System an die Krankenkassen verschickt werden darf. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

 

KIM konkret: Das sind die Vorteile des digitalen Kommunikationsdienstes

KIM schafft Ordnung und Sicherheit im hochsensiblen Datenaustausch-Dschungel der medizinischen Kommunikation. KIM ist:

  • sicher durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Signatur; mit QES sogar rechtssicher signierbar (nur mit eZahnarztausweis).
  • praktisch, weil die TI-Anbindung bereits vorhanden ist.
  • komfortabel, weil Dokumente einrichtungsübergreifend versendet werden können.
  • strukturiert, weil alle Teilnehmer in einem integrierten Adressbuch hinterlegt sind.

Last but not least: KIM ist förderfähig

Die Umstellung auf KIM wird von den KZVen finanziell unterstützt. Für die folgenden Leistungen können Zahnarztpraxen eine Förderung beantragen:

  • Einrichtung von KIM (Pauschale pro Vertragspraxis)
  • Betrieb von KIM (Pauschale pro Quartal)
  • Versand von Arztbriefen über KIM (Pauschale pro Brief)

 

KIM ist für Sie (noch) ein Buch mit sieben Siegeln? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung stellt im „Leitfaden KIM in der Zahnarztpraxis“ alle wichtigen Informationen unter https://www.kzbv.de/kommunikation-im-medizinwesen-und-die.1387.de.html zur Verfügung.